Ihr erfahrener Corporate Lawyer für Firmengründungen in Thailand
Mit erweiterten Möglichkeiten für bis zu 100 % ausländische Beteiligung durch BOI, FBL, FBC, EEC, Verträge, Freihandelsabkommen & internationale Partnerschaften

Unternehmensgründung
Thailand ist ein hervorragender Standort für den Start eines Unternehmens – dank seiner vielfältigen Ressourcen, der dynamischen Wirtschaft und der attraktiven Lebensqualität. Das Land zieht kontinuierlich Investoren, Expats, Ruheständler und Touristen an. Entsprechend bietet die thailändische Regierung verschiedene Privilegien für Ausländer, die hier ein Unternehmen gründen möchten.
Wir von W Law International (Thailand) stellen Ihnen gerne alle relevanten Informationen zur Verfügung, um Ihre neue Geschäftsidee fundiert zu planen und erfolgreich umzusetzen.

Gesellschaftsrecht (Corporate Law)
Schritt 1: Können Ausländer in Thailand 100 % eines Unternehmens besitzen?
Zunächst wird geprüft, ob Ihre geplante Geschäftstätigkeit unter den Foreign Business Act fällt. Ist dies der Fall, dürfen Ausländer dieses Geschäft grundsätzlich nicht eigenständig unter ihrem Namen betreiben.
Eine gängige Lösung ist die 49/51 %-Gesellschaftsstruktur, die eine ausländische Beteiligung ermöglicht.
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Darüber hinaus bieten wir rechtliche Gestaltungen an, mit denen Stimmrechte von Minderheitsgesellschaftern gestärkt werden können – z. B. durch besondere Satzungsregelungen (Articles of Association – AOA), Gesellschafterverträge und weitere maßgeschneiderte Vereinbarungen, um die Kontrolle über das Unternehmen zu sichern.
Obwohl bestimmte Geschäftsbereiche für Ausländer beschränkt sind, kann in vielen Fällen dennoch eine Mehrheits- oder sogar 100 %-Beteiligung erreicht werden, z. B. durch:
- Foreign Business License (FBL)
- Board of Investment (BOI)
- Thai–US Amity Treaty
- Thai–Australia Free Trade Agreement (TAFTA)
- Japan–Thailand Economic Partnership (JTEPA)
Kontaktieren Sie uns kostenlos, um zu prüfen, ob Ihr Geschäftsmodell zu 100 % ausländisch geführt werden darf.

Thai–US-Freundschaftsvertrag (Thai-US Amity Treaty)
Schritt 2: Beschränktes Geschäft – aber Sie sind US-Staatsbürger?
Als US-Staatsbürger können Sie den Thai–US Amity Treaty beantragen. Dieser Vertrag erlaubt es US-Bürgern, in Thailand ein Unternehmen unter Ausnahme vom Foreign Business Act zu führen.
Ein Unternehmen mit mindestens 50 % US-Anteil bis zu 100 % kann diese Lizenz beantragen.
Weitere Informationen zum Thai–US Amity Treaty: HIER KLICKEN

Firmenregistrierung in Thailand
Schritt 3: Firmengründung / Company Incorporation nach thailändischem Recht
Die Gründung einer Thai Limited Company schafft eine eigenständige juristische Person mit Rechten und Pflichten nach thailändischem Recht. Die Haftung der Gesellschafter ist auf den jeweils nicht eingezahlten Kapitalanteil beschränkt.
Grundvoraussetzungen:
- Mindestens 2 Gesellschafter
- Mindest-Stammkapital: THB 10
(üblich sind THB 1.000.000 für thailändische Unternehmen und THB 2.000.000 bei ausländischer Beteiligung – relevant u. a. für Aufenthaltsgenehmigungen) - Das Kapital sollte dem tatsächlichen Investitionsvolumen entsprechen
Unsere Gebühren für die Firmengründung: Hier klicken

BOI Anwalt – Board of Investment
Bestimmte Geschäftstypen werden vom Board of Investment (BOI) gefördert. Unternehmen mit BOI-Förderung profitieren u. a. von:
- Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen
- Erlaubnis zum Grundbesitz
- Erleichterten Regelungen für ausländische Mitarbeiter
- Möglichkeit einer 100 % ausländischen Beteiligung
Schritt 4: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen BOI-qualifiziert ist
Weitere Informationen zum BOI: HIER KLICKEN

Repräsentanz und Zweigniederlassung (Representative Office & Regional Office)
Schritt 5: Repräsentanz- oder Regionalbüro in Thailand
Ausländische Unternehmen können in Thailand eine Repräsentanz, sogenanntes Representative Office eröffnen, sofern:
- keine Einnahmen in Thailand erzielt werden
- keine direkten Geschäftsabschlüsse erfolgen
Erlaubte Tätigkeiten eines Representative Office:
- Beschaffung von Waren/Dienstleistungen für die Zentrale
- Qualitätskontrolle
- Produktberatung
- Marketing & PR
- Berichterstattung an die Zentrale
Eine Zweigniederlassunge in Form eines Regional Office ist ebenfalls möglich, sofern Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Asien bestehen. Zulässige Tätigkeiten:
- Koordination & Kontrolle
- Beratung & Management
- Schulungen & HR-Entwicklung
- Finanzmanagement
- Marketingplanung
- Produktentwicklung & -forschung
Vorteil:
Erleichterte Visa- und Arbeitserlaubnisregelungen (Reduzierung von 4:1 auf 1:1 – Thai zu Ausländer).

Arbeitsgenehmigung (Work Permit)
Schritt 6: Aufenthaltserlaubnis für ausländische Geschäftsführer & Mitarbeiter
Voraussetzungen zur Beschäftigung von Ausländern:
- THB 2.000.000 Stammkapital pro Ausländer
- 4 thailändische Mitarbeiter pro Ausländer
- Ordnungsgemäße monatliche Abgabe von:
- Quellensteuer
- Sozialversicherungsbeiträgen
Zusätzlich ist ein Arbeitsvisum (Non-Immigrant „B“-Visum) erforderlich, das in der Regel bei einer thailändischen Auslandsvertretung beantragt wird. Eine Umwandlung von Touristen- in Non-B-Visum ist fallabhängig möglich.
Weitere Informationen zu Aufenthaltsoptionen: HIER KLICKEN

Gesellschaftsrecht (Corporate Lawyer)
Schritt 7: Lizenzen für Ihr Unternehmen
Für viele Geschäftsbereiche sind spezielle Lizenzen erforderlich, z. B.:
- Restaurant- & Alkohollizenz
- Cannabis-Anbau & -Verkauf
- Fabrik- & Hotellizenzen
- FDA-Zulassungen (Lebensmittel, Kosmetik, Medikamente)
- Massage- & Spa-Lizenzen
Um rechtssicher zu handeln, muss geprüft werden, welche Genehmigungen für Ihr Unternehmen erforderlich sind.
Über W Law International (Thailand)
W Law International (Thailand) ist eine Full-Service-Kanzlei, gegründet 2010. Wir bieten umfassende Rechtsberatung in den Bereichen:
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Einwanderungsrecht
- Prozessführung
- Beglaubigungen & Dokumentenzertifizierungen
Standorte: Bangkok, Pattaya & Phuket
Head Office – Bangkok:
518/3 Maneeya Center North Building, 4. Etage, Unit E8-1
Ploenchit Road, Lumpini, Pathumwan, Bangkok 10330
Phuket Office:
63/202 Moo 2, Royal Phuket Marina, Thepkasattri Road,
Kohkaew, Muang Phuket, Phuket 83000
Pattaya Office:
666/66 Level 4, Convention Hall, Brighton Grand Hotel Pattaya,
Moo 5, Naklua, Banglamung, Chonburi 20150
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