Property Lawyer

Um sicherzustellen, dass Ihre Immobilien-Investition in Thailand vollumfänglich geschützt ist, empfehlen wir Ihnen die folgenden notwendigen Schritte für den Immobilienerwerb in Thailand:

Wir bieten ein Immobilien-Erwerbspaket an, das Folgendes umfasst (1) Due-Diligence-Prüfung, (2) Kauf- und Verkaufsvertrag (Sale and Purchase Agreement) sowie (3) Übertragung und Registrierung des Eigentums


Unten finden Sie die Checkliste für den Kauf von Immobilien in Thailand, empfohlen von einem Immobilienanwalt.

1. Gesetzliche Regelungen für Ausländer beim Immobilienkauf

Grundsätzlich gilt nach thailändischem Recht: Ein Ausländer darf kein Land in Thailand besitzen. Das bedeutet: Nur bestimmte Arten von Immobilien können von Ausländern rechtlich erworben werden. Erlaubt ist, der Erwerb von Eigentumswohnungen (Condominiums) – vorausgesetzt, die Immobilie ist ordnungsgemäß als Condominium registriert und es wird eine separate Eigentumsurkunde (Title Deed) für die Wohneinheit ausgestellt. Außerdem darf der Anteil des Eigentums, der von Ausländern gehalten wird, in einem Gebäude insgesamt nicht mehr als 49 % der verkaufbaren Fläche betragen. Für den Wohnungskauf müssen die Gelder aus dem Ausland nach Thailand transferiert werden und der Nachweis der Auslandsüberweisung muss erbracht werden. 

Für andere Immobilienarten, wie z. B. Grundstücke mit Haus, gibt es mehrere alternative rechtlich anerkannte Wege, um Besitzrechte zu begründen, z.B. (1) Leasehold (Pachtvertrag) über 30 Jahre, (2) Leasehold für das Land mit Hausbesitz auf dem Pachtland oder (3) Eigentum über ein thailändisches Unternehmen sowie (4) andere dingliche Nutzungsrechte wie Sub Ing Sith, Habitation, Superficies, Usufruct usw. 

2. Due-Diligence-Prüfung bei der Immobilie und dem Verkäufer

Damit Ihre Investition sicher ist, empfehlen wir dringend eine sorgfältige rechtliche Prüfung („Due Diligence“). Diese umfasst unter anderem: 

a. Überprüfung der Gültigkeit der Eigentumsurkunde (Title Deed) durch Einsicht in das Originaldokument beim Landamt.

b. Prüfung, ob der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

c. Überprüfung aller eingetragenen Belastungen oder Rechte Dritter (z. B. Hypotheken, Servitute, Pachtverträge).

d. Feststellung, ob die Immobilie mit einer Beschlagnahme oder sonstigen Übertragungsbeschränkungen belegt ist, die durch Gläubiger des Verkäufers oder ausstehende Steuern verursacht wurde.

e. Kontrolle, ob bei Eigentumswohnungen rückständige Wohnungs- oder Gemeinschaftskosten („CAM Fees“) bestehen, da dies die Übertragung blockieren kann.

f. Überprüfung des rechtlichen Status des Verkäufers, z. B. Insolvenz oder Zwangsvollstreckung durch Überprüfung, ob er in der Datenbank des Legal Execution Departments erscheint.

g. Weitere optionale Prüfungen je nach Bedarf (z. B. Beschränkungen durch Forstflächen, Nutzungsvorgaben, Zugang zu öffentlichen Straßen). 

Wir bieten juristische Dienstleistungen zur Durchführung der Immobilien-Due Diligence an. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben.

3. Der Kauf- und Verkaufsvertrag

Ein fairer und ausgewogener Kauf- und Verkaufsvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil zum Schutz Ihrer Rechte. Dies gilt besonders bei Verträgen mit Immobilienentwicklern, bei denen oft standardisierte Musterverträge verwendet werden. Daher empfehlen wir unseren Mandanten stets, unseren juristischen Service für die Überprüfung/Bewertung des Vertrags zu nutzen, um den größtmöglichen Nutzen und Schutz zu gewährleisten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.

4. Übertragung und Registrierung des Eigentums

Dies ist der abschließende Schritt im Erwerbsprozess: Die Immobilie wird offiziell auf Ihren Namen übertragen und beim zuständigen Landamt registriert. Dabei müssen diverse erforderliche Unterlagen vorgelegt werden – zum Beispiel Bestätigungen von Banken oder der Eigentümergemeinschaft (Juristic Office) oder weitere Dokumente von Käufer und Verkäufer. Unser Team unterstützt Sie dabei, den Prozess reibungslos und korrekt durchzuführen, sodass Ihre Immobilie ordnungsgemäß auf Ihren Namen übertragen wird.

Sobald alle Schritte ordnungsgemäß durchgeführt wurden, können Sie sicher sein, dass Ihr Recht an der Investition vollständig geschützt ist. Wir von W Law International (Thailand), einer Kanzlei für Immobilienrecht, beantworten Ihnen gern alle Fragen zum Immobilienerwerb in Thailand.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns:

Head Office – Bangkok:

518/3 Maneeya Center North Building, 4. Etage, Unit E8-1

Ploenchit Road, Lumpini, Pathumwan, Bangkok 10330

Phuket Office:

63/202 Moo 2, Royal Phuket Marina, Thepkasattri Road,

Kohkaew, Muang Phuket, Phuket 83000

Pattaya Office:

666/66 Level 4, Convention Hall, Brighton Grand Hotel Pattaya,

Moo 5, Naklua, Banglamung, Chonburi 20150

LINE: @wlaw

Tel: +66 (0)2 055 6212

E-Mail: contact@w-lawthai.com

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